Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.02.2026 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2024 bis zum 28.02.2025
17.02.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2023 bis zum 29.02.2024
03.04.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2022 bis zum 28.02.2023
17.03.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2021 bis zum 28.02.2022
25.04.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2020 bis zum 28.02.2021
25.02.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2019 bis zum 29.02.2020
21.04.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2018 bis zum 28.02.2019
15.01.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 17.07.2017 bis zum 28.02.2018
20.11.2018
Berichtigungen
23.04.2018
Neueintragungen