Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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17.03.2025
Löschungsankündigung
30.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
12.11.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
12.11.2021
Entscheidungen im Verfahren
16.10.2019
Sonstiges
30.06.2016
Eröffnungen
30.06.2016
Termine
26.11.2013
Entscheidungen im Verfahren
28.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
15.11.2012
Sicherungsmaßnahmen
12.10.2012
Sicherungsmaßnahmen
15.03.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
24.01.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
15.02.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
05.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
27.03.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006