Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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28.05.2026
Löschungsankündigung
14.07.2023
Entscheidungen im Verfahren
24.03.2023
Entscheidungen im Verfahren
16.01.2023
Sonstiges
09.12.2022
Sonstiges
25.10.2022
Sonstiges
17.08.2020
Entscheidungen im Verfahren
22.07.2020
Entscheidungen im Verfahren
05.06.2019
Eröffnungen
22.03.2019
Sicherungsmaßnahmen
19.04.2018
Neueintragungen