Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
24.06.2025
Sonstiges
24.06.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
24.06.2025
Sonstiges
27.05.2025
Sonstiges
01.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
04.10.2023
Sonstiges
22.08.2023
Eröffnungen
04.07.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
04.07.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
28.12.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
28.12.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
08.03.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
08.03.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
02.09.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 22.02.2018 bis zum 31.12.2018
02.09.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 22.02.2018 bis zum 31.12.2018
12.04.2018
Neueintragungen