Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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14.08.2023
Sonstiges
29.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
03.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
02.03.2022
Eröffnungen
22.02.2022
Sicherungsmaßnahmen
16.12.2021
Sicherungsmaßnahmen
05.07.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
16.01.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 10.04.2018 bis zum 31.12.2018
10.04.2018
Neueintragungen