Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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02.03.2026
Entscheidungen im Verfahren
10.07.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
10.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
10.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
13.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
13.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
17.03.2023
Eröffnungen
07.02.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
07.02.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
13.06.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
12.05.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
12.05.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
28.06.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
28.06.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
22.01.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 14.03.2018 bis zum 31.12.2018
22.01.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 14.03.2018 bis zum 31.12.2018
29.03.2018
Neueintragungen