Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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15.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
03.05.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
24.04.2024
Sonstiges
24.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
05.02.2024
Sonstiges
21.01.2021
Löschungen von Amts wegen
06.11.2020
Löschungsankündigungen
23.12.2019
Eröffnungen
19.03.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
01.06.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
27.03.2018
Neueintragungen