Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.10.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2024
10.12.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2022
03.12.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021
04.10.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021
26.10.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2022
18.05.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 30.06.2020
01.07.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
27.03.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 03.05.2018 bis zum 31.12.2018
27.03.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 03.05.2018 bis zum 31.12.2018
25.05.2018
Berichtigungen
23.03.2018
Neueintragungen