Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.03.2025
Abweisungen mangels Masse
10.10.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2022
21.06.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021
11.06.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020
30.11.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019
30.11.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 31.12.2017 bis zum 30.06.2018
10.06.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019
23.03.2018
Neueintragungen