Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
18.06.2026
Entscheidungen im Verfahren
23.03.2026
Sonstiges
19.02.2026
Sonstiges
06.11.2024
Sonstiges
26.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
05.04.2024
Sonstiges
12.03.2024
Sonstiges
13.06.2023
Sonstiges
26.03.2021
Sonstiges
11.03.2021
Eröffnungen
25.01.2021
Sicherungsmaßnahmen
19.03.2018
Neueintragungen