Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.12.2023
Entscheidungen im Verfahren
16.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
16.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
16.02.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
07.09.2022
Entscheidungen im Verfahren
26.11.2018
Sonstiges
11.10.2018
Eröffnungen
04.07.2018
Sicherungsmaßnahmen
03.07.2018
Sicherungsmaßnahmen
15.03.2018
Neueintragungen