Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.10.2024
Abweisungen mangels Masse
09.10.2024
Abweisungen mangels Masse
26.07.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
08.01.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
11.02.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 15.02.2018 bis zum 31.12.2018
16.03.2018
Neueintragungen