Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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14.08.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
09.08.2023
Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG zur ordentlichen Hauptversammlung
21.07.2023
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
15.06.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
10.03.2023
Mitteilung gem. § 20 Abs. 6S.2 AktG
10.03.2023
Mitteilung gem. § 20 Abs. 6 AktG
10.03.2023
Mitteilung gem. § 20 Abs. 6 S.2 AktG
23.11.2022
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2022
09.11.2022
Mitteilung gem. § 20 Abs. 6 AktG
12.08.2022
Mitteilung des Aktionärs nach § 20 Abs. 1 und 3 AktG
28.09.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
10.05.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
27.03.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 05.03.2018 bis zum 31.12.2018
07.10.2019
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
03.04.2018
Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG
22.03.2018
Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG
13.03.2018
Neueintragungen