Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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18.06.2026
Entscheidungen im Verfahren
18.06.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
25.04.2023
Eröffnungen
09.09.2022
Liquidation
04.03.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
04.03.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
23.02.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 09.03.2018 bis zum 31.12.2018
23.02.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 09.03.2018 bis zum 31.12.2018
09.03.2018
Neueintragungen