Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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19.05.2026
Löschungsankündigung
02.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
30.07.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
30.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
17.05.2023
Entscheidungen im Verfahren
15.03.2022
Eröffnungen
05.02.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
19.02.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 12.01.2018 bis zum 31.12.2018
16.02.2018
Neueintragungen