Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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17.12.2024
Sonstiges
25.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
21.05.2024
Sonstiges
01.03.2024
Eröffnungen
27.12.2023
Sicherungsmaßnahmen
07.10.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
28.04.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
28.11.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2018 bis zum 31.12.2018
31.01.2018
Neueintragungen