Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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23.02.2026
Entscheidungen im Verfahren
23.02.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
24.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
14.09.2023
Sonstiges
27.08.2021
Entscheidungen im Verfahren
16.10.2020
Termine
27.03.2020
Termine
17.02.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
12.02.2020
Sonstiges
06.02.2020
Eröffnungen
16.01.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
09.01.2020
Sicherungsmaßnahmen
18.03.2002
Neueintragungen