Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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19.02.2026
Entscheidungen im Verfahren
19.02.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
22.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
22.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
27.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
20.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
24.02.2023
Eröffnungen
23.12.2022
Sicherungsmaßnahmen
06.12.2022
Sicherungsmaßnahmen
16.11.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
11.02.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 23.01.2018 bis zum 31.12.2018
23.01.2018
Neueintragungen