Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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05.05.2023
Entscheidungen im Verfahren
17.01.2023
Entscheidungen im Verfahren
17.01.2023
Entscheidungen im Verfahren
17.01.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
19.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
19.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
04.02.2021
Termine
16.06.2020
Eröffnungen
25.01.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.11.2017 bis zum 31.12.2017
23.01.2018
Neueintragungen