Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.12.2021
Veränderungen
06.12.2021
Sonstiges
20.10.2021
Sicherungsmaßnahmen
02.06.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
06.03.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 23.01.2018 bis zum 31.12.2018
09.12.2019
Veränderungen
06.12.2019
Veränderungen
04.04.2018
Veränderungen
16.02.2018
Veränderungen
23.01.2018
Neueintragungen