Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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25.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
25.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
28.05.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
26.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
02.04.2025
Sonstiges
21.10.2024
Sonstiges
23.05.2023
Sonstiges
12.10.2021
Sonstiges
30.08.2021
Sicherungsmaßnahmen
17.12.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
21.04.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
18.01.2018
Neueintragungen