Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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31.05.2024
Entscheidungen im Verfahren
12.10.2023
Sonstiges
02.03.2023
Sonstiges
15.08.2022
Sonstiges
25.03.2022
Sonstiges
04.08.2021
Entscheidungen im Verfahren
03.12.2020
Eröffnungen
11.08.2020
Sicherungsmaßnahmen
15.10.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 12.10.2017 bis zum 31.12.2017
27.12.2017
Neueintragungen