Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
18.02.2022
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
26.01.2022
Entscheidungen im Verfahren
06.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
27.09.2021
Sonstiges
01.07.2021
Sonstiges
09.01.2020
Veränderungen
12.12.2019
Eröffnungen
12.09.2019
Veränderungen
07.06.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
03.04.2019
Veränderungen
05.03.2019
Veränderungen
23.05.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 23.11.2017 bis zum 31.12.2017
19.12.2017
Neueintragungen