Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.04.2024
Löschungsankündigung
12.12.2023
Entscheidungen im Verfahren
26.04.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
13.03.2023
Entscheidungen im Verfahren
13.03.2023
Sonstiges
13.03.2023
Sonstiges
09.03.2021
Löschungen von Amts wegen
16.04.2020
Eröffnungen
16.07.2019
Sicherungsmaßnahmen
14.06.2019
Sicherungsmaßnahmen
08.03.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
11.12.2017
Neueintragungen