Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
26.02.2026
Entscheidungen im Verfahren
14.10.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
08.07.2025
Sonstiges
01.07.2025
Eröffnungen
27.05.2025
Sicherungsmaßnahmen
11.04.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
18.04.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
13.12.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
14.03.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
09.04.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
05.02.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
25.09.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 27.11.2017 bis zum 31.12.2017
25.09.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 27.11.2017 bis zum 31.12.2017
25.09.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 27.11.2017 bis zum 31.12.2017
08.12.2017
Neueintragungen