Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.06.2026
Entscheidungen im Verfahren
12.03.2026
Entscheidungen im Verfahren
05.03.2026
Entscheidungen im Verfahren
10.04.2025
Eröffnungen
27.08.2024
Sicherungsmaßnahmen
24.03.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
24.03.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
20.03.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
20.03.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
20.03.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
13.03.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 04.12.2017 bis zum 31.12.2017
13.03.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 04.12.2017 bis zum 31.12.2017
13.03.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 04.12.2017 bis zum 31.12.2017
04.12.2017
Neueintragungen