Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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20.12.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2023 bis zum 30.04.2024
28.10.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 30.04.2023
28.10.2024 Liquidationseröffnungsbilanz zum Geschäftsjahr vom 01.05.2023 bis zum 01.05.2023
18.01.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
05.06.2023
Liquidation
04.01.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
17.05.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
09.08.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
19.05.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 19.11.2018 bis zum 31.12.2018
22.02.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 24.07.2017 bis zum 31.12.2017
24.11.2017
Neueintragungen