Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.12.2021
Veränderungen
06.12.2021
Eröffnungen
07.09.2021
Veränderungen
03.09.2021
Sicherungsmaßnahmen
19.03.2021
Veränderungen
11.12.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
06.08.2020
Veränderungen
09.07.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
11.02.2019
Veränderungen
17.09.2018
Veränderungen
04.09.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
04.09.2018 Zwischenabschluss zum 30.06.2018
15.02.2018
Veränderungen
23.11.2017
Neueintragungen