Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.03.2026
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
19.08.2020
Entscheidungen im Verfahren
26.05.2020
Eröffnungen
08.05.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
08.04.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
08.04.2020
Entscheidungen im Verfahren
08.04.2020
Termine
17.09.2019
Termine
01.04.2019
Entscheidungen im Verfahren
01.03.2019
Eröffnungen
14.01.2019
Sicherungsmaßnahmen
17.11.2017
Neueintragungen