Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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14.01.2026
Einreichung neuer Dokumente
08.12.2025 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
10.07.2025
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
30.06.2025
Sonstige Registerbekanntmachung
15.11.2024 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
08.12.2023 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
25.01.2019 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
19.04.2018
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
16.04.2018
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
15.01.2018 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
13.12.2017
Bekanntmachung nach § 20 Absatz 6 AktG
10.11.2017
Neueintragungen