Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.05.2026
Löschungsankündigung
01.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
14.01.2026
Entscheidungen im Verfahren
14.01.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
14.01.2026
Sonstiges
18.11.2022
Eröffnungen
31.10.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.11.2017 bis zum 31.12.2017
31.10.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.11.2017 bis zum 31.12.2017
31.10.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.11.2017 bis zum 31.12.2017
08.11.2017
Neueintragungen