Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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17.06.2024
Sonstiges
14.11.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
06.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
21.09.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
28.06.2023
Sonstiges
12.04.2023
Sonstiges
13.12.2022
Sonstiges
02.11.2022
Eröffnungen
28.09.2022
Sicherungsmaßnahmen
17.09.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
13.01.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
06.12.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
08.03.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 28.09.2017 bis zum 31.12.2017
27.10.2017
Neueintragungen