Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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03.07.2025
Sonstiges
03.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
03.07.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
08.10.2024
Sonstiges
08.10.2024
Sonstiges
03.09.2024
Sonstiges
11.05.2022
Sonstiges
02.05.2022
Eröffnungen
17.02.2022
Sicherungsmaßnahmen
22.06.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
30.12.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
18.01.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 16.10.2017 bis zum 31.12.2017
23.10.2017
Neueintragungen