Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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15.01.2026
Löschungsankündigung
16.04.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
14.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
14.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
13.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
27.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
21.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
02.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
05.11.2021
Eröffnungen
10.09.2021
Sicherungsmaßnahmen
23.06.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
23.06.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
12.03.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
13.03.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 23.10.2017 bis zum 31.12.2017
24.10.2017
Berichtigungen
23.10.2017
Neueintragungen