Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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23.02.2026
Sonstiges
30.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
11.01.2024
Sonstiges
04.09.2023
Sonstiges
06.09.2022
Sonstiges
01.09.2022
Eröffnungen
04.07.2022
Sicherungsmaßnahmen
12.05.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
12.05.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
12.05.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
06.05.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
06.05.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
06.05.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
04.12.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 17.10.2017 bis zum 31.12.2017
04.12.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 17.10.2017 bis zum 31.12.2017
04.12.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 17.10.2017 bis zum 31.12.2017
17.10.2017
Neueintragungen