Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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01.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
12.11.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
25.10.2021
Entscheidungen im Verfahren
03.12.2020
Termine
03.12.2020
Entscheidungen im Verfahren
23.10.2020
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04.10.2018
Termine
01.10.2018
Eröffnungen
03.07.2018
Sicherungsmaßnahmen
06.10.2017
Neueintragungen