Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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14.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
18.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
18.11.2024
Sonstiges
18.11.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
23.10.2024
Sonstiges
26.07.2021
Sonstiges
19.02.2021
Entscheidungen im Verfahren
09.06.2020
Eröffnungen
23.01.2020
Sicherungsmaßnahmen
07.01.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
15.11.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 28.09.2017 bis zum 31.12.2017
04.10.2017
Neueintragungen