Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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05.09.2022
Sonstiges
30.05.2022
Entscheidungen im Verfahren
29.03.2022
Sonstiges
21.12.2021
Sonstiges
14.12.2021
Veränderungen
06.12.2021
Eröffnungen
14.10.2021
Sicherungsmaßnahmen
04.10.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
18.12.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
10.02.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
04.02.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
24.01.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
27.09.2017
Neueintragungen