Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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12.07.2023
Löschungsankündigung
07.06.2023
Entscheidungen im Verfahren
26.09.2022
Sonstiges
26.09.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
26.09.2022
Entscheidungen im Verfahren
05.04.2022
Sonstiges
01.06.2021
Sonstiges
24.03.2021
Eröffnungen
09.07.2018
Sonstiges
27.06.2018
Eröffnungen
22.09.2017
Neueintragungen