Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.05.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
22.05.2026
Entscheidungen im Verfahren
08.05.2025
Sonstiges
29.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
03.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
15.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
29.12.2023
Eröffnungen
12.10.2023
Sicherungsmaßnahmen
03.12.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
03.12.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
11.12.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 30.08.2017 bis zum 31.12.2017
11.12.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 30.08.2017 bis zum 31.12.2017
21.09.2017
Neueintragungen