Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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18.03.2026
Löschungsankündigung
10.03.2026
Entscheidungen im Verfahren
12.11.2024
Sonstiges
08.10.2024
Sonstiges
10.11.2020
Löschungen von Amts wegen
10.07.2019
Eröffnungen
03.01.2019
Sicherungsmaßnahmen
19.09.2017
Neueintragungen