Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
04.05.2026
Entscheidungen im Verfahren
30.05.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
27.05.2025
Sonstiges
29.09.2022
Sonstiges
07.05.2021
Sonstiges
03.05.2021
Sonstiges
25.03.2021
Eröffnungen
09.03.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
09.03.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
15.01.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
15.01.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
06.02.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 13.04.2016 bis zum 31.12.2016
06.02.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 13.04.2016 bis zum 31.12.2016
21.08.2017
Neueintragungen