Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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14.09.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
14.09.2023
Entscheidungen im Verfahren
14.09.2023
Entscheidungen im Verfahren
10.01.2023
Entscheidungen im Verfahren
30.11.2022
Sonstiges
12.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
10.02.2022
Veränderungen
08.02.2022
Eröffnungen
06.12.2021
Sicherungsmaßnahmen
27.08.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
02.10.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
10.12.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
13.12.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 20.07.2017 bis zum 31.12.2017
17.08.2017
Neueintragungen