Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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08.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
22.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
23.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
20.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
20.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
12.04.2022
Sonstiges
05.04.2022
Sonstiges
05.04.2022
Sonstiges
04.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
29.03.2022
Entscheidungen im Verfahren
10.01.2022
Eröffnungen
29.12.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
23.10.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
14.12.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 17.08.2017 bis zum 31.12.2017
17.08.2017
Neueintragungen