Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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05.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
05.06.2025
Sonstiges
05.06.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
05.11.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
05.11.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
16.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
08.03.2024
Sonstiges
23.06.2023
Entscheidungen im Verfahren
21.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
21.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
05.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
01.02.2022
Eröffnungen
06.09.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
26.07.2021
Eröffnungen
06.07.2021
Sicherungsmaßnahmen
16.06.2021
Sicherungsmaßnahmen
10.06.2021
Sicherungsmaßnahmen
06.07.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
23.12.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
04.12.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 26.06.2017 bis zum 31.12.2017
11.08.2017
Neueintragungen