Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
16.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
16.04.2025
Sonstiges
08.08.2024
Sonstiges
08.08.2024
Sonstiges
06.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
10.10.2023
Sonstiges
14.11.2022
Sonstiges
02.11.2022
Eröffnungen
28.09.2022
Sicherungsmaßnahmen
09.11.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
10.12.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
10.12.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
12.12.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
12.12.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
21.01.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 10.08.2017 bis zum 31.12.2017
21.01.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 10.08.2017 bis zum 31.12.2017
10.08.2017
Neueintragungen