Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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17.03.2026
Liquidation
14.10.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 09.03.2022 bis zum 08.03.2023
16.06.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
17.04.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 09.03.2021 bis zum 08.03.2022
19.03.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 09.03.2020 bis zum 08.03.2021
10.08.2017
Neueintragungen