Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.05.2026
Entscheidungen im Verfahren
05.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
14.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
17.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
13.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
01.02.2022
Eröffnungen
28.10.2021
Sicherungsmaßnahmen
16.02.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
24.03.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
26.04.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 06.07.2017 bis zum 31.12.2017
25.07.2017
Neueintragungen