Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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21.09.2023
Sonstiges
17.12.2019
Eröffnungen
12.11.2019
Sicherungsmaßnahmen
21.08.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 31.05.2017 bis zum 31.12.2017
15.05.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 31.05.2017 bis zum 31.12.2017
13.07.2017
Neueintragungen