Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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06.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
16.04.2025
Sonstiges
16.04.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
16.04.2025
Sonstiges
21.03.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
21.03.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
17.03.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
17.03.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
17.03.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
17.03.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 03.07.2018 bis zum 31.12.2018
12.03.2025
Sonstiges
31.05.2024
Sonstiges
11.04.2024
Sonstiges
13.12.2022
Sonstiges
18.11.2022
Entscheidungen im Verfahren
07.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
24.03.2021
Termine
13.11.2019
Entscheidungen im Verfahren
08.10.2019
Entscheidungen im Verfahren
19.07.2019
Termine
06.07.2018
Eröffnungen
07.05.2018
Sicherungsmaßnahmen
12.07.2017
Neueintragungen